Die Behandlungskosten für Psychotherapie sind in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM; für gesetzlich Versicherte) und in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
Gesetzliche Krankenversicherungen
Psychotherapie gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Da ich über eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung verfüge, werden die Kosten nach erfolgreichem Therapieantrag vollständig übernommen. Bitte bringen Sie bei Ihrem Termin Ihre Krankenversicherungskarte und, falls vorhanden, den Überweisungsschein ihres behandelnden (Fach-) Arztes.
Private Krankenversicherungen
Die
Kosten für eine Psychotherapie können von einer privaten
Krankenversicherung übernommen werden. In welchem Rahmen das möglich
ist, regelt Ihr individueller Versicherungsvertrag. Der
Behandlungsvertrag kommt jeweils zwischen Ihnen als Privatperson und mir
als Therapeutin zustande, was bedeutet, dass die Begleichung der
Therapiekosten in Ihrer Verantwortung liegt. Selbstverständlich werde
ich Sie bei der Beantragung der Therapie unterstützen.
Für die
Klärung der Kostenübernahme kann eine vorherige Kontaktaufnahme zur
Ihrer Krankenversicherung sinnvoll sein. Oft ist ein Anruf bei dem/der
zuständigen Sachbearbeiter/in ausreichend. Hierbei können folgende
Fragen hilfreich sein:
– Ist ambulante Psychotherapie im
Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? (Anzahl der
übernommenen Therapiestunden | Übernahme des Kostenumfangs, teilweise
Prozentregelungen | sonstige Einschränkungen)
– Gibt es bestimmte Voraussetzungen zur Beantragung der Psychotherapie?
– Sind besondere Unterlagen einzureichen? (spezielles Formular | Antrag durch die Psychotherapeutin)
Selbstzahler
Wenn
Sie Ihre Therapie selbst zahlen, schließen wir vor Behandlungsbeginn
einen schriftlichen Vertrag ab, in welchem die Rahmenbedingungen der
Psychotherapie festgelegt sind.
Leistungen der Beihilfe
Für
Beihilfeberechtigte gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Sie
erhalten eine monatliche Rechnung, die Sie zur anteiligen
Kostenerstattung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.